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Allgemeine Datenschutzerklärung

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Mendel-Entertainment und Sicherheitstechnik
Inhaber: Bert Mendel
Kraichgaustr.11
75015 Bretten
Telefon: +497252 4327
E-Mail: info@mendel-service.de

 

 

 

Mendel-Entertainment und Sicherheitstechnik

Geschäftführer: Bert Mendel

 

 

Bürozeit:  Montag bis Freitag von 14.00 - 18.30Uhr

 

 

Hausanschrift:  Kraichgaustr. 11 - 75015 Bretten

Telefon: 07252 / 4327 - Fax 07252 / 41887

 

 

Ust. Id Nr.: DE 143145294

Gerichtsstand: Amtsgericht Bretten/Baden

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Fa. Mendel-Entertainment und Sicherheitstechnik

Vorwort

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den An- und Verkauf sowie der Ver­mie­tung von Unterhaltungselektronik, Sicherheitstechnik und Automaten von Fa. Mendel-Entertainment. Alle Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Anderweitige Reglungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Fa. Mendel-Entertainment.

 

§1 Geltungsbereich (Waren An- und Verkauf)

Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn dies nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Alle Angebote und Angaben, Anzeigen etc., auf unserer Internetseite sind freibleibend und unverbindlich. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt auch für das Abbedingen der Schriftform.

 

§ 3 Lieferzeiten

Liefertermine oder -fristen sind, soweit nicht anders vereinbart, unverbindlich. Bei vereinbarten Lieferterminen gilt eine Nachlieferfrist von zwei Wochen. Erfolgt die Lieferung nicht bis zum Ablauf der Nachfrist, ist der Besteller berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Ist nur ein Teil der Lieferung betroffen, so beschränkt sich das Rücktrittsrecht auf diesen Teil, es sei denn die erfolgte Lieferung hätte für den Besteller kein Interesse mehr. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns ohne eigenes Verschulden die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen, Personalmangel, etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten) berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

 

§ 4 Zahlungsbedingungen

Die Zahlung des Kaufpreises ist innerhalb 14 Tagen nach Erhalt der Ware an das angegebene Konto überwiesen. Banklaufzeiten können nicht zugerechnet werden. Barzahlungen können bei Warenübergabe sofort beglichen werden. Auszahlungen erfolgen ausschließlich durch Überweisungen auf Bankkonten in der Europäischen Union. Andere Zahlungsweisen, insbesondere Barauszahlung ist nicht möglich. Der Verkäufer trägt Sorge für die zutreffende Angabe seiner Zahlungsdaten. Verzögerungen aufgrund fehlerhafter Angaben gehen nicht zu Lasten von Fa. Mendel-Entertainment

 

§ 5 Preise

Preise verstehen sich, soweit nicht gesondert angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Verpackung, Fracht etc. Gehen zu Lasten des Käufers. Wir sind in der Wahl der Versand- und Verpackungsart frei. Bei Lieferung mit einer Spedition erfolgt im Voraus eine Avisierung per E-Mail oder Telefon. Sollte das vereinbarte oder tatsächliche Lieferdatum um mehr als sechs Monate nach Vertragsabschluss liegen, gelten unsere zur Zeit der Lieferung gültigen Preise. Übersteigen diese die ursprünglich vereinbarten um mehr als 10 %, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

§ 6 Versand und Gefahrübergang

Die Auslieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht auf den Besteller über, soweit die Sendung an den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume verlassen hat. Beruht die Versandverzögerung auf Wunsch des Bestellers, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft über. Transportschäden werden direkt vom Kunden mit der Spedition abgewickelt. Der Verkäufer schließt eine Mithaftung gänzlich aus.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt / Nebenpflichten des Bestellers

Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die wir - gleich aus welchem Rechtsgrund - gegen den Besteller jetzt oder künftig haben, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Der Besteller darf über die Vorbehaltsware, soweit sie nicht zum Verbrauch bestimmt ist, nicht verfügen. Der Besteller ist verpflichtet, die Waren pfleglich zu behandeln, in seiner Obhut zu belassen, Verpflichtungs- und Verfügungsverträge über sie nicht zu schließen und uns unverzüglich Beschädigungen oder Veränderungen oder Vollstreckungsmaßnahmen in die Waren schriftlich anzuzeigen. In der Zeit des Eigentumsvorbehaltes wird der Besteller die Aufgabe oder den Wechsel von seiner Wohnung oder seinen Geschäftsräumen unverzüglich schriftlich mitteilen. Er ist nicht berechtigt, die Ware außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu verbringen.
Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn die bestellte Ware aufgrund einer von uns nicht zu vertretenden Nichtbelieferung nicht oder nur unter wesentlich erschwerten Bedingungen beschafft werden kann. Wir können auch dann zurücktreten, wenn begründete Zweifel daran entstehen, dass der Besteller seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt. Dies gilt insbesondere bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Bestellers über Tatsachen, die seine Kreditwürdigkeit bedingen. Dem Besteller bleibt es unbenommen, die Bedenken durch Barzahlung auszuräumen.

 

§ 8 Gewährleistung

  • Als Beschaffenheit der Ware gilt nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart.
  • Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  • Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
  • Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  • Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 5 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
  • Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
  • Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu.
  • Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
  • Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat.
  • Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
  • Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt
  • Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden und Mängel, die beim Besteller durch natürlichen Verschleiß, besondere Beanspruchung oder auch durch Luftfeuchtigkeit, durch Temperatur- und Lichteinwirkung oder unsachgemäße Behandlung entstehen.
  • Gewährleistungsansprüche können nur bei fristgerechter Erfüllung aller gegenüber der Fa. Mendel-Entertainment bestehenden Zahlungsverpflichtungen geltend gemacht werden.
  • Wir übernehmen nur eine Haftung für schriftlich erteilte Auskünfte über die Verwendung der bestellten Ware.
  • Weitere Schadenersatzansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen

 

§ 9 Gewährleistungsbedingungen für Gerätelieferungen

  • Die Gewährleistung wird für den Zeitraum von 1 Jahr gewährt. Die Frist beginnt mit dem Tag der Inbetriebnahme des Gerätes. Eine Nacherfüllung führt nicht zu einer Verlängerung der ursprünglichen Gewährleistungsfrist.
  • Soweit eine weitergehende Gewährleistungspflicht oder eine Garantie des Herstellers besteht, wird Fa. Mendel-Entertainment dem Kunden die entsprechenden Ansprüche abtreten oder diese für den Kunden geltend machen.
  • Mendel-Entertainment übernimmt die Gewährleistungsverpflichtungen nur bei nachgewiesener Erfüllung folgender Voraussetzungen, wobei diese im kausalen Zusammenhang zu den zugesicherten Eigenschaften bzw. Nutzen der Geräte stehen:
    Die gelieferte Maschine wird ausschließlich mit für derartige Geräte vorgesehenen Produkten betrieben.
    Die Wartung erfolgt durch geschultes Personal oder durch einen Fachbetrieb und ist ebenfalls nachzuweisen.
  • Die Gewährleistungsansprüche müssen innerhalb von 2 Wochen nach Entdeckung des Mangels schriftlich bei Mendel-Entertainment geltend gemacht werden.

 

§ 10 Haftungsbeschränkungen

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

 

Ausgenommen von der Gewährleistung sind:

Sachmängel und Schäden, die durch falsche Bedienung, Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, Nichtbeachtung der Wartungsvorschriften, mangelnde Wartung oder sonstige unsachgemäße Behandlung seitens des Kunden oder eines Dritten (z.B. Bedienungsfehler, fehlerhafte Aufstellung, fehlerhafter Anschluss, mutwillige Beschädigung usw.) verursacht wurden. Schäden und Verluste, die durch das Gerät oder den Gebrauch des Geräts verursacht werden, sowie Schäden, die auf Brand, Explosion, Überflutung oder sonstiges Eindringen von Wasser bzw. auf Naturereignisse (z.B. Blitzschlag, Sturm, Frost, sonstige Witterungseinflüsse) zurückzuführen sind.
Sachmängel und Schäden, die durch Eingriff (z.B. Reparaturen, Änderungen) nicht autorisierter Personen in das Gerät, verursacht wurden. Sachmängel und Schäden, die auf übermäßige Beanspruchung des Geräts Sachmängel und Schäden, die durch äußere Einwirkung (z.B. Stoß, Schlag, Fall) verursacht werden sowie Transportschäden.
Sachmängel und Schäden aufgrund der Verwendung von ungeeigneter Software oder ungeeigneter Komponenten und Geräteteile, die bestimmungsgemäß dem Verschleiß unterliegen, wie z.B.:
Glühlampen, Taster, Touch Screen Scheiben, Tastaturen, Tastaturfolien. Automaten und Geräte, bei denen die Fabrikationsnummer oder der Garantiecode entfernt oder zerstört worden ist.

 

§ 11 Rücktritt

Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn die bestellte Ware aufgrund einer von uns nicht zu vertretenden Nichtbelieferung nicht oder nur unter wesentlich erschwerten Bedingungen beschafft werden kann. Wir können auch dann zurücktreten, wenn begründete Zweifel daran entstehen, dass der Besteller seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt. Dies gilt insbesondere bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Bestellers über Tatsachen, die seine Kreditwürdigkeit bedingen. Dem Besteller bleibt es unbenommen, die Bedenken durch Barzahlung auszuräumen.

 

§ 12 Zahlungsbedingungen

Die Zahlung des Kaufpreises ist innerhalb 14 Tagen nach Erhalt der Ware an das angegebene Konto überwiesen. Banklaufzeiten können nicht zugerechnet werden. Barzahlungen können bei Warenübergabe sofort beglichen werden. Auszahlungen erfolgen ausschließlich durch überweisungen auf Bankkonten in der Europäischen Union. Andere Zahlungsweisen, insbesondere Barauszahlung ist nicht möglich. Der Verkäufer trägt Sorge für die zutreffende Angabe seiner Zahlungsdaten. Verzögerungen aufgrund fehlerhafter Angaben gehen nicht zu Lasten von Fa. Mendel-Entertainment

 

§ 13 Aufrechnung / Zurückbehaltung / Zahlungsverrechnung

Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte können nur ausgeübt werden, wenn sie sich aus dem gleichen Vertragsverhältnis begründen. Sämtliche Zahlungen sind nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verrechnen.
Für den Fall, dass der Besteller nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist oder der Besteller Unternehmer ist, ist ausschließlich der Gerichtsstand von 75015 Bretten / Baden vereinbart. Unternehmer im Sinne dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

 

 

(Geltungsbereich Gerätevermietung § 14 bis § 28)

§ 14 Mietzeit (Gerätevermietung)

Die Mietzeit wird nach Tagen/Wochen berechnet. Angefangene Tage zählen voll. Die Mietzeit beginnt mit dem Eintreffen der Geräte am Verwendungsort; sie endet mit dem Wiedereintreffen der Geräte beim Vermieter. Verzögert sich das Wiedereintreffen der Geräte beim Vermieter über die ursprünglich vorgesehene Mietzeit hinaus, wird der Mietpreis entsprechend nachberechnet. Die Mindestmietzeit beträgt bei Geräten der Unterhaltungselektronik 1 Tag, bei Automaten 6 Tage.

 

§ 15 Versand und Gefahrenübergang (Geräte Vermietung)

Der Versand der Geräte erfolgt auf Kosten des Mieters auf dem billigsten Versandweg, es sei denn, der Mieter hat ausdrücklich eine bestimmte Versandart vorgeschrieben. Die Kosten, einer auf Wunsch des Mieters abgeschlossene Transportversicherung, gehen zu dessen Lasten.

 

§ 16 Geräte-Sicherung (Geräte Vermietung)

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände bis längstens 48 Stunden nach Veranstaltungsende gegen Verlust und Beschädigung zu sichern. Danach haftet er nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

§ 17 Geräte-Versicherung (Geräte Vermietung)

Um sich vor den Folgen von Beschädigung und Verlust zu schützen, sollte eine entsprechende Schadensversicherung durch den Mieter abgeschlossen werden.

 

§ 18 Gebrauch der Mietsache (Geräte-Vermietung)

Die vermieteten Geräte sind Eigentum des Vermieters. Der Mieter hat sie in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen, alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, dem Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind, zu beachten und die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen des Vermieters zu befolgen. Eine Untervermietung der Geräte ist nicht gestattet. Der Mieter hat die Geräte in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und sie nur an den vereinbarten Einsatzorten zu verwenden. Der Mieter ermöglicht dem Vermieter die jederzeitige überprüfung der Geräte.

 

§ 19 Gewährleistung (Geräte Vermietung)

Der Vermieter haftet für den funktionstüchtigen Zustand der vermieteten Geräte im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt: Hat das vermietete Gerät im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges einen Fehler, der seine Tauglichkeit zum vertragsmäßigen Gebrauch aufhebt oder in einem Umfange mindert, der einer Aufhebung gleichkommt, kann der Vermieter nach seiner Wahl den Fehler beheben, das fehlerhafte Gerät austauschen oder vom Vertrag zurücktreten. Für die Dauer der Aufhebung der Tauglichkeit mindert sich der Mietpreis in entsprechendem Umfang. Für Schäden, die dem Mieter beim Gebrauch der Mietsache entstehen, haftet der Vermieter nur, soweit der entstandene Sachschaden vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Vermieter oder dessen Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurde und soweit die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch den Vermieter oder dessen Erfüllungsgehilfen mindestens fahrlässig herbeigeführt wurde.

 

§ 20 Haftung des Mieters (Geräte Vermietung)

Der Mieter ist dem Vermieter für alle Schäden verantwortlich, die aus dem nicht bedingungsgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen. Den Schaden des zufälligen Unterganges sowie einer zufälligen Beschädigung trägt der Mieter. Im Falle eines Totalschadens hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.

 

§ 21 Lizenzen (Geräte Vermietung)

Beim Betreiben von Video- und Audiosystemen dürfen vom Mieter eingesetzte Bild- und Tonwiedergaben nur nach den Bedingungen der jeweiligen Lizenzinhaber erfolgen. Bei EDV-Systemen darf mitzuverwendende Software nur für das einzelne dazu bestimmte Gerät benutzt werden. Beim Betreiben der Geräte darf mitzuverwendende Software nur nach den gesondert mitgeteilten Bedingungen der Lizenzinhaber benutzt werden. Der Mieter stellt den Vermieter im Falle nicht bedingungsgemäßer Nutzung von Bild- und Tonmaterialien sowie von Software von allen Schadenersatzansprüchen der Lizenzinhaber frei.

 

§ 22 Rücktritt des Mieters (Geräte Vermietung)

Tritt der Mieter aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, vom Mietvertrag zurück, werden dem Mieter 30% des Auftragswertes als pauschaler Schadenersatz berechnet. Erfolgt der Rücktritt weniger als 4 Wochen vor Mietbeginn, so werden 50%, bei weniger als 2 Wochen 75% und bei weniger als einer Woche 100% des Mietbetrages zur Zahlung fällig. Dem Mieter bleibt es vorbehalten, dem Vermieter einen geringeren Schaden nachzuweisen.

 

§ 23 Rechte Dritter (Geräte Vermietung)

Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen und Pfandrechten Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages die vermieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt alle Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind, sofern sich solche Eingriffe nicht ausschließlich gegen den Vermieter richten.

 

§ 24 Lieferungen (Geräte Vermietung)

Die Vereinbarung eines Miettermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Unvorhergesehene, vom Vermieter nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgültig ob beim Vermieter oder bei einem seiner Lieferanten, wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschäden, Betriebsstörungen etc., berechtigen den Vermieter - unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Mieters - vom Mietvertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.

 

§ 25 Sicherheitsleistung (Geräte Vermietung)

übersteigt die vereinbarte Miete den Betrag von 1.000,00 Euro, ist der Vermieter berechtigt, eine Mietvorauszahlung in Höhe von 2/3 des vereinbarten Mietpreises zu verlangen. Der Vermieter kann unabhängig davon verlangen, dass der Mieter für die Dauer des Mietvertrages eine Kaution bis zur Höhe des Zeitwertes der vermieteten Geräte beim Vermieter hinterlegt. Die Kaution wird dem Mieter nach Beendigung des Mietvertrages und Wiedereintreffen des vermieteten Gerätes beim Vermieter unverzinst zurückgezahlt.

 

§ 26 Zahlungshinweise (Geräte Vermietung)

Der Mietpreis, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer, ist sofort bei Rechnungstellung fällig und ohne Abzug zahlbar. Bei überschreitung des Fälligkeitsdatums der Rechnungen des Vermieters von mehr als fünf Tagen berechnet der Vermieter vom Fälligkeitszeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 12 % über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank. Der Mieter kann gegen die Forderungen des Vermieters nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

§ 27 Rückgabe der Mietsache (Geräte Vermietung)

Der Mieter hat auf seine Kosten und Gefahr das gemietete Gerät nach Ablauf der Mietzeit unverzüglich an den Vermieter zurückzugeben.

 

§ 28 Verspätete Rückgabe (Geräte Vermietung)

Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache hat der Mieter dem Vermieter jeden Schaden zu ersetzen. Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der Mieter unbeschadet weiterer Schadenersatzansprüche des Vermieters für die Zeit, die für die Instandsetzung erforderlich ist, den vollen Mietpreis zu entrichten.

 

§ 29 Zahlungsbedingungen

Die Zahlung des Kaufpreises ist innerhalb 14 Tagen nach Erhalt der Ware an das angegebene Konto überwiesen. Banklaufzeiten können nicht zugerechnet werden. Barzahlungen können bei Warenübergabe sofort beglichen werden.
Auszahlungen erfolgen ausschließlich durch überweisungen auf Bankkonten in der Europäischen Union. Andere Zahlungsweisen, insbesondere Barauszahlung ist nicht möglich.
Der Verkäufer trägt Sorge für die zutreffende Angabe seiner Zahlungsdaten. Verzögerungen aufgrund fehlerhafter Angaben gehen nicht zu Lasten von Fa. Mendel-Automaten.

 

§ 30 Haftung

Ansprüche des Verkäufers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Verkäufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Fa. Mendel-Entertainment, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Fa. Mendel-Entertainment nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Verkäufers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Fa. Mendel-Entertainment übernimmt keinerlei Haftung bei gebrauchten Waren mit Speichermedien über Daten die an Dritte gelangen oder verschwunden sind. Der Verkäufer selbst hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Daten gelöscht sind und nicht wiederhergestellt werden können.

 

§ 31 Datensicherung und Datenlöschung bei gebr. Geräten mit PC Einheit

Der Verkäufer sendet das Gerät mit allen für den ordnungsgemäßen Betrieb notwendigen oder im Hersteller-Lieferumfang enthaltenen Speichermedien (soweit noch vorhanden) ein.
Der Verkäufer trägt selbst Sorge dafür, dass er auf dem Gerät befindliche Daten, welche er weiterverwenden möchte, ausreichend auf einem externen Speichermedium sichert.
Fa. Mendel-Entertainment übernimmt keine Datensicherung und kann nach Einsendung durch den Verkäufer keine Speichermedien zurückgeben oder mangels Sicherung auf den Geräten noch gespeicherte Daten herausgeben. Der Verkäufer trägt selbst Sorge dafür, dass alle persönlichen und personenbezogenen Daten von ihm und etwaiger vorheriger Eigentümer von den eingebauten und mitgelieferten Speichermedien des Gerätes in einer Weise gelöscht werden, dass sie Dritten nicht mehr zugänglich sind.

 

§ 32 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Eine unwirksame oder lückenhafte Regelung wird durch eine solche ersetzt, die der von den Parteien beabsichtigten in rechtlicher zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.

 

§ 33 Erfüllungsort

Erfüllungsort sind die Geschäftsräumlichkeiten von Fa. Mendel-Entertainment, 75015 Bretten Baden.

 

§ 34 Gerichtsstand

Für den Fall, dass der Besteller nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist oder der Besteller Unternehmer ist, ist ausschließlich der Gerichtsstand von 75015 Bretten / Baden vereinbart. Unternehmer im Sinne dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

 

 

Allgemeiner Hinweis:

Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, daß man durch die Einbindung eines Links die Inhalte der verlinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dieses kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, daß man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Auf www.mendel-automaten.de sind Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Wir weisen hiermit ausdrücklich darauf hin, daß wir keinerlei Einfluss auf Gestaltung und Inhalte der verlinkten Seiten haben.

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