Die Videoüberwachung, die in der Spielhalle gesetzlich vorgeschrieben ist, hat längst in der Gastronomie und in vielen gewerblichen Objekten Einzug gehalten.
Die Aufklärungsrate bei Blitzeinbrüchen ist dadurch erheblich gestiegen. Auch die Beweisführung bei der Aufklärung von Straftaten wie Beschädigungen an Geräten wird vereinfacht.
Von hochauflösenden Kameras bis hin zu digitalen HDD Recordern mit Netzwerkanbindung gibt es heute fast unbegrenzte Möglichkeiten aufzuzeichnen und zu Hause zu überwachen. Die gesetzlichen Bestimmungen von Videoaufzeichnungen in öffentlichen Räumen müssen eingehalten werden. Hinweisschilder sind je nach Aufzeichnungsart vorgeschrieben.
Wird die Überwachungsanlage in einem Gerätetresor mit Notstromversorgung und Funkübertragung mit UMTS sicher untergebracht, so wird auch bei Stromausfall und manipuliertern Leitungen die Aufzeichnung oder Überwachung erfolgen. Wir haben durch eigene Erfahrungen mit Blitzeinbrüchen das Sicherheitskonzept ständig verbessert.
Wir beraten Sie gerne!
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